Ab sofort haben erfahrene Autofahrer eine einfache Möglichkeit, auch Motorräder der Klasse A1, also Leichtkrafträder bis 125 cm³ (Schalt- oder Automatikgetriebe), mit dem Führerschein B196 zu fahren.
Fahrerschulung umfasst mindestens neun Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten
Keine theoretische und keine praktische Prüfung erforderlich
B196 gilt nur in Deutschland
Voraussetzung für die Erweiterung der Klasse B mit der Schlüsselziffer 196:
Fahrerschulung mit mindestens vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten
Vorbesitz der Pkw-Klasse B für mindestens 5 Jahre
Mindestalter 25 Jahre
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